Leider stellen wir immer wieder fest, dass viele Patienten unvorbereitet zum Termin erscheinen (beispielsweise mit Verspätung, mit fehlender Überweisung, ohne Befunde, Laborwerte, Medikamentenplan, ohne CD oder sonstige wichtige Unterlagen). In solchen Fällen ist eine vollständige medizinische Versorgung nur eingeschränkt möglich.
Eine erfolgreiche Behandlung gelingt nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient.
Bitte beachten Sie: unsere Praxis nicht immer eine Möglichkeit hat, fehlende Befunde nachträglich einzuholen oder kurzfristig einen neuen Termin zu vergeben – wenn eine CD, ein Befund oder andere Unterlagen zu Hause vergessen wurden.
Wir bitten um Ihre Mitarbeit, damit Ihre Behandlung reibungslos erfolgen kann.
Gesetzlicher Hintergrund:
§ 630c Abs. 1 BGB:
„Der Arzt und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken.“
§ 1 SGB V:
„Die Versicherten sind für ihre Gesundheit Mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung für Erhaltung ihrer Gesundheit beteiligen.“
Für Angehörige
Wir schätzen das Interesse und die Unterstützung von Angehörigen sehr. Dennoch bitten wir um Verständnis dafür, dass der Behandlungsprozess in erster Linie zwischen Arzt und Patient stattfindet.
In letzter Zeit beobachten wir vermehrt, dass sich Angehörige während der Sprechstunde stark in diagnostische und therapeutische Entscheidungen einmischen. Häufig werden nicht indizierte Untersuchungen eingefordert – oder medizinisch sinnvolle Maßnahmen abgelehnt, obwohl der Patient diese wünscht und davon profitieren würde.
Ein solches Verhalten ist nicht nur kontraproduktiv für die Patientengesundheit, sondern erschwert auch unsere ärztliche Arbeit.
Wenn wir eine Untersuchung wie z. B. eine kognitive Testung, Elektroneurografie, MRT oder ein EEG veranlassen, geschieht dies stets auf Basis medizinischer Indikation – mit dem Ziel, eine fundierte Diagnostik und optimale Therapie zu gewährleisten.
Wir sind jederzeit offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Angehörigen. Fragen beantworten wir gern, und bei Unsicherheiten suchen wir gemeinsam nach einer Lösung.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Diskussionen in der Sprechstunde auf einem fachlich-medizinisch angemessenen Niveau stattfinden müssen.
Wenn Sie mit unserer ärztlichen Einschätzung grundsätzlich nicht einverstanden sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, eine andere Praxis zu wählen.
Gesetzlicher Hintergrund:
§ 12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot:
„Die Leistungen müssen zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können von Versicherten nicht beansprucht, von Ärzten nicht erbracht/veranlasst und von Krankenkassen nicht genehmigt werden.